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Leistungen

Profis, auf die Sie sich verlassen können

Wir helfen Ihnen bei Antragstellungen jeglicher Art, bei der Kontaktpflege mit Behörden, Ämtern, Beratungsstellen, Ärzten sowie bei der Vermittlung von sozialen Diensten.

Eine persönliche Versorgung unserer Kunden wird durch unsere freundlichen Pflegekräfte im Zeitraum von 06.00 bis 21.00 Uhr sichergestellt.

Außerhalb der Geschäftszeiten, an Werktagen sowie an Wochenenden und an Feiertagen ist über die Telefonnummer 030-27 90 737 eine Pflegekraft jederzeit über eine eingerichtete Rufumleitung erreichbar, um im Bedarfsfall die Versorgung im Notfall vermitteln zu können.

Durchgeführt wird Ihre Pflege durch unser motiviert- engagiertes und freundliches Außendienstpersonal, die nach aktuellen und neuesten Wissensstand geschult werden.

Eine Versorgung findet zwischen Berlin Lichtenberg und Pankow (Karow/ Buch) im Einzugsbereich des Landes Berlin statt.

Bei der Häuslichen Krankenpflege Petra Kossian bieten wir all unseren Patienten professionelle/n, zuverlässige/n 24-Stunden-Pflege an. Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte berücksichtigen all Ihre spezifischen Wünsche und Anforderungen und garantieren individuelle Betreuung. Wie spät es auch sein mag, unsere zugelassenen Pflegekräfte kümmern sich immer gerne um Ihre medizinischen Bedürfnisse wie zum Beispiel:

  • Wundversorgung / Anlegen von Verbänden

  • Versorgung von Trachealkanülen / Wechsel

  • Injektionen subkutan (z.B. Insulin) / intramuskulär 

  • Gabe und Überwachung von ärztlich verordneten Medikamenten

  • Blutzucker-/ Blutdruckkontrollen

  • Überwachung von Infusionen

  • Kompressionstherapie (Kompressionsstrümpfe / Verbände)

Grundpflege

Im Rahmen der Grundpflege helfen wir bei Körperpflege, Ernährung und Mobilisation.

Wir unterstützen mit der Grundpflege unsere Patienten bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Je nach Bedarf versorgen wir unsere Patienten auch mehrmals täglich. Natürlich pflegen und betreuen wir Sie auch an Wochenenden und Feiertagen. In Notfällen sind wir für unsere Kunden auch nachts im Einsatz.

Wenn Sie wissen möchten, wie ambulante Pflege aussieht, wer, wann zu Ihnen nach Hause kommt und was sich genau hinter den Leistungen verbirgt, beraten wir Sie gerne!

Welche Leistungen gehören zur Grundpflege?

  • Körperpflege

  • Ernährung

  • Mobilität

Körperpflege

  • Waschen (Körper, Gesicht, Haare)

  • Rasur, Nagelpflege, Hautpflege

  • Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Mund-/ Zahn- und Prothesenpflege

  • Unterstützung beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung, Stomaversorgung, Pflege des Dauerkatheters

Ernährung

  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Vorbereitung von Sondennahrung

Mobilität

 

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen

  • Begleitung zu Arztbesuchen

  • Gehübungen, Hilfe beim Treppensteigen, Spaziergänge

  • Hilfe/ Anleitung bei Nutzung von Gehhilfen

Verhinderungspflege / Urlaubsvetretung

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Auch Versicherte mit Pflegegrad 1 können Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 € je Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch entferntere Verwandte, die nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder durch Nachbarn können ebenfalls bis zu 1.612 € in Anspruch genommen werden.
Wird die Ersatzpflege durch einen nahen Angehörigen nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 € aufgestockt werden. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von 1.612 € nicht übersteigen.
Seit dem 1. Januar 2015 können ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags (das sind bis zu 806 € im Kalenderjahr) als häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
Damit stehen nun bis zu 2.418 € im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und für die es keine Betreuung in einer geeigneten vollstationären Kurzzeitpflegeeinrichtung gibt und somit der Anspruch bisher nicht genutzt werden konnte.
Seit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes wird während der Verhinderungspflege bis zu vier Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Pflegeberatung /Beratungseinsätze

Allgemeine Beratung und Informationen

Unser geschultes Team informiert und berät sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege. Gern unterstützen wir Sie zur Beantragung oder Erhöhung des Pflegegrads. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Selbstverständlich kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Zur Verbesserung und Sicherung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (ab Pflegegrad 4 vierteljährlich) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Besuche ist einerseits die Beratung. Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch Pflegeprofis dabei helfen Missstände zu verhindern. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, Höherstufung des Pflegegrades oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gern!

Entlastungsbetrag (ehemals „Betreuungs- und Entlastungsleistungen")

Seit dem 01.01.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (1.500 € jährlich).
Dieser Geldbetrag wird nicht an den Versicherten ausgezahlt, sondern der Versicherte kann in Anspruch genommene Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegekasse in Rechnung stellen. Die Entlastungsleistungen können auch angespart werden, da sie nicht automatsich mit dem Monatsende verfallen.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende, sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege

  • der Kurzzeitpflege

  • der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 SGB XI, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung sowie von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des
    § 45a SGB XI​
    . Betreuung- und Unterstützungsangebote können beispielsweise sein:

  1. Beschäftigungstherapie und Tagesablaufgestaltung

  2. Spiele, Gedächtnistraining und Kommunikation

  3. Spaziergänge

  4. Kontinenztraining

  5. Einweisung in die Nutzung von Hilfsmitteln

  6. Kenntnisvermittlung in Bezug auf krankheitsbedingte Ernährung

  7. Unterstützung bei der Stellung von Anträgen etc.

Vermittlungsleitsungen / Kooperationen

Um Ihnen eine umfassende Versorgung anbieten zu können, arbeiten wir mit Kooperationspartnern aus unterschiedlichsten Bereichen zusammen.

Dies ermöglicht Ihnen auch Dienstleistungen zu vermitteln, wie:

  • Hilfsmittelberatung und- versorgung

  • Krankentransporte

  • Fahrbaren Mittagstisch

  • Monatlich zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

  • Mobile Fußpflege

  • und vieles mehr....

 

Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Antragstellung oder leiten Sie an einen unserer Kooperationspartner weiter, die diese Leistungen für Sie organisieren.

private Zusatzleistungen

Sollten Sie private Zusatzleistungen benötigen, können wir diese auch ohne Pflegegrad erbringen

  • Krankenhausbesuchsdienste

  • Reinigen der Wohnung

  • Begleitung außer Haus

  • Versorgung der Haustiere

  • Übernahme der Hausbetreuung auch bei Abwesenheit

  • Bestellung fehlender Medikamente

  • Rezepteinholung / Rezepteinlösung

  • Kleine Hausmeistertätigkeiten

Zusätzliche Leistungen können auf Wunsch und individuell vereinbart werden. Preise finden Sie in unserem Preiskatalog. Gerne senden wir Ihnen diesen kostenlos zu oder vereinbaren Sie ein kostenloses erstes Informationsgespräch.

kostenlose Serviceleistungen

Wir bieten Ihnen allerhand kostenfreie Dienstleistungen an

Diese Serviceleistungen bieten wir für pflegende Angehörige, Interessierte und unsere Klienten an. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Geschäftsräumen. Gern beraten wir Sie auch bei Ihnen Zuhause.
Unsere kostenlosen Serviceleistungen sind:

  • unproblematischer Wechsel Ihres Pflegedienstes

  • Fortbildungsangebote für pflegende Angehörige

  • Beratung und Begleitung bei Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

  • Beratung zur Wohnraumanpassung

  • Hilfestellung beim Einlegen von Widersprüchen

  • Anträge bei Behörden

  • Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung, Hausnotrufsystemen, Fahrdiensten, Friseur, Fußpflege, und Krankengymnastik.

  • Hilfe bei Anschaffung von Hilfsmitteln

Berechnung von Pflegekosten

Sie haben Interesse an einer Versorgung durch unseren Pflegedienst aber keine Vorstellungen davon, was dies an Kosten für Sie bedeutet? Über den folgenden Link können Sie sich gerne einen ersten Überblick über die zu erwartenden Kosten verschaffen.

https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/pflege-finanzieren/pflegekostenrechner 

Unsere Leistungen: Dienstleistungen
medizinische Behandlung
grundpflege
verhinderungspflege
pflegeberatung

Für ein individuelles Angebot und eine Beratung stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zu Verfügung!

Entlastungsbetrag
Vermittlung
private Leistungen
kostenlose Serviceleistungen
Übersicht Pflegegrade

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld und/oder ambulante Pflegesachleistungen. 

 

  • Pflegegeld wird gezahlt, wenn ein Angehöriger oder eine andere Person, zum Beispiel ein Freund oder Nachbar, die Pflege übernimmt

  • Die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder Betreuungsdienstes werden als Sachleistungen bezeichnet. Übernimmt also ein Pflegedienst die Pflege, zahlen die Pflegekassen sogenannte Pflegesachleistungen. Die Abrechnung führt mit der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse durch.

  • Beide Leistungen sind miteinander kombinierbar.
     

​​Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Pflegegrad, den der Pflegebedürftige hat. Ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen besteht aber erst ab Pflegegrad 2. 

Dafür übernehmen die Pflegekassen monatlich folgende Leistungen: 

                  Pflegegeld-      Pflegesach-

                     leistung              leistung

                                                

Pflegegrad 1             0 €                       0 €

Pflegegrad 2         316 €                    724 €

Pflegegrad 3         545 €                   1363 €

Pflegegrad 4         728 €                   1693 €

Pflegegrad 5         901 €                   2095 € 

 

Hinweis:

Die in der Tabelle genannten Beiträge gelten ab dem 1. Januar 2022. Wünschen Sie eine Versorgung für sich oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir erstellen Ihnen dann ein Angebot zur Pflege nach Ihren Wünschen und beraten Sie gerne bei der Planung und Finanzierung einer fachgerechten Pflege nach aktuellen Qualitätsstandards. Gerne können Sie sich auch schon vorab einen unverbindlichen und groben Überblick verschaffen, welche Kosten bei Ihren Versorgungswünschen auf Sie zukommen können. Hierfür benutzen Sie bitte folgenden Link und folgen dort einfach den Anweisungen: 

https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/pflege-finanzieren/pflegekostenrechner 

 

Sie haben noch nicht genug Infos oder Fragen welche Leistungen zu den jeweiligen Verrichtungen gehören? 

Unter dem folgenden Link können Sie sich in der Leistungsübersicht der Pflegekassenrahmenverträge einen genaueren Überblick verschaffen: 

https://www.vdek.com/LVen/THG/Vertragspartner/pflege-1/ambulante-pflege/_jcr_content/par/download_0/file.res/

Leistungskomplee_Nachtrag_01012011.pdf 

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